Die Heizung ist in vielen Mietwohnungen der größte Energieposten. Gute Nachricht: Als Mieter kann man auch ohne Umbau spürbar sparen — mit Thermostat, Lüften und einem Blick auf die Abrechnung. Schlechte Nachricht: Nicht jeder gesparte Prozentpunkt kommt voll auf der Rechnung an. Warum das so ist, steht weiter unten.
Die 6-Prozent-Regel — und ihre Grenze für Mieter
Als Faustregel gilt: Ein Grad weniger Raumtemperatur spart rund 6 Prozent Heizenergie. Empfohlen werden etwa 20 Grad im Wohnraum, 18 Grad in der Küche und 17 Grad im Schlafzimmer (Umweltbundesamt). Doch Vorsicht: Nach § 7 Heizkostenverordnung müssen nur 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden, der Rest nach Wohnfläche. Wer also 10 Prozent Heizenergie spart, spart auf einer Gasrechnung von 1.120 Euro nicht automatisch 112 Euro, sondern nur etwa 55 bis 80 Euro — weil nur der verbrauchsabhängige Teil sinkt. Genau diese Korrektur verschweigen viele allgemeine Spartipps.
10 Tipps, die wirklich helfen
1. Thermostat statt Heizkörper aufdrehen: Stufe 3 entspricht etwa 20 Grad — höher drehen heizt nicht schneller, nur wärmer. 2. Stoßlüften statt Kippen: Mehrmals täglich 5 bis 10 Minuten weit öffnen, dann wieder schließen. 3. Heizkörper frei lassen: Keine Möbel oder Vorhänge davor, sonst staut sich die Wärme. 4. Nachts absenken, nicht ausschalten: Komplettes Auskühlen kostet beim Wiederaufheizen mehr und fördert Schimmel. 5. Türen schließen: Warme Luft soll nicht in kühle Räume ziehen. 6. Dichtungen prüfen: Zugluft an Fenstern melden und abdichten lassen. 7. Thermostatventile nutzen: Jeden Raum einzeln nach Bedarf einstellen. 8. Smarte Thermostate nur mit Absprache: Sie helfen beim Absenken, ein Eingriff in die Anlage braucht aber die Zustimmung des Vermieters. 9. Warmwasser mitdenken: Kürzer duschen spart ebenfalls Heizenergie. 10. Abrechnung prüfen: Siehe Checkliste unten — hier liegt oft das größte Geld.
Checkliste für die Heizkostenabrechnung 2025/26
Für das Kalenderjahr 2025 muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen (12-Monats-Frist). Prüfen Sie: Liegt der verbrauchsabhängige Anteil zwischen 50 und 70 Prozent? Wurde die CO₂-Kosten-Aufteilung berücksichtigt? Fehlt die monatliche Verbrauchsinformation, kann der eigene Anteil um 3 Prozent gekürzt werden; fehlt eine verbrauchsabhängige Abrechnung ganz, sogar um 15 Prozent. Bei Unklarheiten lohnt sich ein Widerspruch innerhalb der Frist und notfalls Beratung beim Mieterverein.
Häufige Fragen
Wie viel spart 1 Grad weniger wirklich?
Rund 6 Prozent Heizenergie. Auf der Rechnung kommt aber nur der verbrauchsabhängige Anteil (50 bis 70 Prozent) an — der Rest wird nach Fläche verteilt.
Was darf der Vermieter in der Heizkostenabrechnung umlegen?
Umlagefähig sind unter anderem Brennstoff, Wartung und Betrieb der Heizungsanlage sowie die CO₂-Kosten nach der gesetzlichen Aufteilung. Nicht umlagefähig sind zum Beispiel Reparaturen an der Anlage selbst.
Lohnen sich smarte Thermostate in einer Mietwohnung?
Ja, wenn sie das Absenken in Abwesenheit automatisieren. Sie ersetzen aber keine Prüfung der Abrechnung — und Eingriffe in die Anlage brauchen die Zustimmung des Vermieters.
Quellen: Umweltbundesamt (Raumtemperaturen), § 7 Heizkostenverordnung (50- bis 70-Prozent-Regel), sowie Energie- und Mietratgeber (nettoradar.de, drohnen.de, bussgeldkatalog.org, mineko.de) zu den Kürzungsrechten von 3 und 15 Prozent.